US-Richter stoppt Trumps Asylverbot an der Grenze zu Mexiko

Der Richter des Strafgerichtshofs im Bezirk Columbia hat ein Urteil gefällt, mit dem die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, Asylsuchende an der Grenze zu Mexiko abzuweisen, ausgesetzt wird. Das Gericht hat erklärt, Trumps Entscheidung, illegale Migration zum nationalen Notfall zu erklären, überschreite seine verfassungsmäßigen Befugnisse und missachte bestehende rechtsstaatliche Verfahren.

Im Januar 2025 hat Trump eine Verordnung erlassen, der zufolge alle Migrantinnen und Migranten, die über die Grenze zu Mexiko einreisen, weder Asyl noch sonstige humanitäre Hilfe beantragen dürfen. Trump hat die Migranten dabei als „Teilnehmer an der Invasion der Südgrenze” bezeichnet. Der Richter Randolph Moss hat dies Maßnahme als Überschreitung der präsidentiellen Befugnisse und als Verstoß gegen geltendes US-Recht angesehen. Gemäß dem Urteil bleibt die Entscheidung des Gerichts 14 Tage lang in Kraft, um der Trump-Regierung die Möglichkeit zu geben, Berufung einzulegen.

Die US-amerikanische Bürgerrechtsunion (ACLU) hat im Februar 2025 im Namen von drei Interessenverbänden sowie mehreren Migrantinnen und Migranten, denen die Stellung von Asylanträgen verweigert worden war, Klage gegen Donald Trump eingereicht. Grundlage der Klage ist die Auffassung, dass Trumps Entscheidung gegen US-amerikanisches Recht sowie internationale Abkommen verstoße. Bereits im Jahr 2024 hat die ACLU eine ähnliche Klage gegen eine Entscheidung des damaligen US-Präsidenten Joe Biden eingereicht, woraufhin ein Bundesrichter zentrale Teile der Maßnahme vorläufig außer Kraft gesetzt hat.

Laut dem 128-seitigen Urteil des Richters gewähren weder die US-Verfassung noch das Bundesmigrationsgesetz dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Befugnis, bestehende Gesetze und Vorschriften zur Regelung des Asylrechts zu umgehen – selbst dann nicht, wenn die illegale Migration erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. In dem Urteil heißt es: „Weder das Einwanderungsrecht noch die Verfassung verleihen dem Präsidenten oder seinem Stellvertreter die in der Erklärung und den Durchführungsbestimmungen festgelegten weitreichenden Befugnis. Die Berufung auf die Notwendigkeit kann diese Lücke nicht schließen.“ Zudem wurde in dem Urteil betont, dass das Weiße Haus, das Justizministerium sowie das Ministerium für Innere Sicherheit zunächst nicht auf Anfragen zur Stellungnahme reagiert haben.

Das Gericht hat zudem festgestellt, dass Trumps Entscheidung Asylsuchende daran hindern würde, bei der Einreise über offizielle Grenzübergänge einer humanitären Prüfung zu durchlaufen. In dem Urteil heißt es: „Dies steht nicht im Einklang mit dem Gesetzestext, der jeder Person, die sich auf amerikanischem Boden befindet, das Recht garantiert, einen Asylantrag zu stellen.“ Zudem hat das Gericht es abgelehnt, sich auf die Notstandsbefugnis gemäß Artikel 1182 (f) des Einwanderungsgesetzes zu berufen. Begründet wurde dies mit der Einschätzung, dass „dieser Artikel dem Präsidenten zwar erlaubt, bestimmte Nichtstaatsangehörige von der Einreise auszuschließen, der Exekutive jedoch nicht das Recht verleiht, das Asylrecht direkt außer Kraft zu setzen“.

Laut Lee Gelernt, dem leitenden Anwalt der US-Bürgerrechtsunion (ACLU), wird das Urteil dazu beitragen, Migrantinnen und Migranten zu schützen, die vor Gefahren fliehen, da es sowohl für Personen gilt, die bereits von Trumps Entscheidung betroffen sind, als auch für jene, die künftig unter die in der Klage genannte Kategorie fallen könnten. Gelernt hat auch erklärt: „Der Präsident kann die vom Kongress verabschiedeten Gesetze nicht einfach außer Kraft setzen, indem er behauptet, Asylsuchende seien Eindringlinge.“

 

 

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