Deutscher Bundestag stoppt Schnell-Einbürgerung und prüft Asylreform

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet und beschlossen, das von der vorherigen Koalitionsregierung eingeführte beschleunigte Einbürgerungsverfahren abzuschaffen. Dieses Verfahren hatte Migrantinnen und Migranten ermöglicht, bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Änderung wurde mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Abgeordneten der Alternative für Deutschland (AfD) angenommen.

Die Zustimmung des Bundestages zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes steht im Zusammenhang mit einer deutlichen Kehrtwende in der Einwanderungspolitik der aktuellen Regierung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gesagt, die Regierung sende „ein klares Signal an die Öffentlichkeit, dass sie daran arbeitet, die Faktoren zu verringern, die Einwanderer anziehen“. Der Minister hat darauf hingewiesen, Anreize zu beseitigen, die Menschen zur Migration nach Deutschland bewegen.

Die vorherige Bundesregierung (Ampelkoalition) hat beschlossen, die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und über gute Deutschkenntnisse verfügen, zu verkürzen. Damit wollte sie qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland anziehen, um dem Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die neue Regierung ist jedoch der Ansicht, dass erfolgreiche Integration Zeit braucht, und hat daher in ihrer Koalitionsvereinbarung die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung beschlossen.

Laut Winfried Klotz, Vorsitzendem des Sachverständigenrats für Migration und Integration, habe der Beschluss der vorherigen Regierung den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erheblich erleichtert. Die Entscheidung der neuen Regierung hat diesen Eindruck bei Ausländerinnen und Ausländern korrigiert.

Hingegen hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung kritisiert und der Regierung eine rückschrittliche Einwanderungspolitik vorgeworfen. Auch die Diakonie hat Kritik an der Entscheidung des Bundestages geübt und darauf hingewiesen, dass die Regierung die Integration eher behindere als fördere. Zudem hat der Migrationsexperte Herbert Brocker vor negativen Auswirkungen auf die Attraktivität Deutschlands für hochqualifizierte Fachkräfte gewarnt.

In einem weiteren Zusammenhang hat der Bundestag über die Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS), das die EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung einheitlicher Asylverfahren verpflichtet. Dazu gehören unter anderem die Vereinheitlichung der Verfahren an den EU-Außengrenzen, die Abschiebung von Migranten direkt von den Grenzen sowie die Rückführung in sichere Drittländer. Die EU hat sich bis Juni kommenden Jahres Zeit gegeben, um die gemeinsame Asylpolitik umzusetzen.

Nach Angaben des Bundesrats hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf mit einheitlichen Verfahren vorgelegt, dessen Umsetzung die Regierung bereits vor einigen Wochen begonnen hat. Der Bundesinnenminister will das europäische Asylsystem weiter verschärfen und arbeitet an einer Änderung der Dublin-Verordnung, um das sogenannte „Verbindungskriterium“ abzuschaffen. Dieses verhindert bislang, dass Asylsuchende in ein Land abgeschoben werden, zu dem sie keine persönliche Verbindung haben. Dobrindt konnte für seinen Vorschlag zur Änderung der Verordnung die Unterstützung mehrerer europäischer Staaten gewinnen.

 

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