Das oberste Gericht in Naumburg hat die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den CDU-Politiker Detlef Görth wegen Volksverhetzung gegen Afghanen angeordnet, nachdem es der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Freispruch Görths stattgegeben hatte. Das Gericht hat den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Aschersleben zurückverwiesen.
Görth war zuvor wegen Anstiftung zum Hass gegen Afghanen vor Gericht gestellt worden, wurde jedoch freigesprochen. In einem Beitrag in den sozialen Medien hatte er Afghanen als „Herde“ bezeichnet und geschrieben: „Diese Gruppe muss Deutschland verlassen.“ Er hat auch die Tötung des afghanischen Angreifers durch die Polizei begrüßt, nachdem dieser Mitte 2024 in Fulda einen Messerangriff verübt hatte, bei dem ein Landsmann getötet und drei weitere Personen verletzt wurden, bevor er nach einem Angriff auf die Polizei erschossen wurde.
Im März 2025 war Görth, der Präsident des Landtags von Sachsen-Anhalt, vom Landgericht Aschersleben vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Gericht habe entschieden, dass Görths Äußerung „moralisch verwerflich, aber nicht die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen verletzend“ gewesen sei. Damit habe er keine Straftat begangen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt. Im Vorbereitungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 18.000 Euro gegen Görth beantragt. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass der Freispruch nicht auf einer hinreichend fundierten rechtlichen Würdigung von Görths Äußerungen beruht hat.
Das Amtsgericht hatte zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 18.000 Euro gegen den Abgeordneten verhängt, aber sein Anwalt hatte dagegen Einspruch eingelegt. Der Amtsrichter hat den Einspruch gegen die Geldstrafe kritisiert und die Verweisung des Falls an das Landgericht angeordnet.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellt die Bezeichnung der Afghanen als „Herde“ einen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen dar. Görth hat diesen Vorwurf jedoch zurückgewiesen hat, seine Äußerung sei allgemein und spontan gewesen und habe sich nicht gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet. Er hat außerdem betont, dass sich seine Kritik ausschließlich auf ausländische Straftäter bezogen habe.
Görth hat zusätzlich erklärt, dass seine Äußerung unangemessen gewesen sei, und dazu gesagt: „Der Beitrag hätte nicht so formuliert werden dürfen, da er missverstanden werden könnte.“ Dann hat er hinzugefügt: „Ich will keinen Applaus von den rechtsextremen Idioten.“ Görth hat betont, dass ihn der Messerangriff auf Bürger und Polizisten stark belastet habe.
