Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreiches verurteilt die Verweigerung des Schutzes für minderjährige Flüchtlinge

Der Oberste Gerichtshof in London hat festgestellt, dass Großbritannien unbegleitete minderjährige Flüchtlinge rechtswidrig für mehr als ein Jahr in Aufnahmehotels unterbringt, um sie daran zu hindern, den notwendigen Schutz von den örtlichen Behörden zu erhalten.

Am 27. Juli entschied das Gericht, dass der Kent County Council, bei dem die Migranten nach der Überquerung des Ärmelkanals ankommen, gegen die Vorgaben des Children Act von 1989 verstößt. Er unterlässt es, alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder, die Asyl suchen, aufzunehmen und angemessen zu betreuen, was sie von der erforderlichen Schutzgewährung ausschließt.

Richter Martin Chamberlain erklärte, dass Kinder, die Asyl suchen, nur für sehr kurze Zeiträume und ausschließlich in echten Notfällen in Hotels untergebracht werden können. Jedoch hat der Staat diese Grenzen überschritten, wie auf der Website Al-Muhagerberichtet wurde. Er führte weiter aus, dass seit Dezember 2021 die Praxis der Unterbringung von Kindern in Hotels außerhalb der Zuständigkeit der örtlichen Behörden systematisch und routinemäßig erfolgte und zu einem festen Bestandteil der Verfahren im Umgang mit unbegleiteten Kindern (die Asyl suchen) wurde.

Im vergangenen Juni reichte die Organisation ECPAT (End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes) eine Beschwerde ein und wies darauf hin, dass das britische Innenministerium widerrechtlich zugestimmt hatte, dass der Kent County Council eine bestimmte Anzahl von Kindern aufnimmt, obwohl das Gesetz die Aufnahme aller minderjährigen Einwanderer vorschreibt. Folglich hob das Gericht hervor, dass das Fehlen angemessener Aufnahme- und Schutzmaßnahmen für Minderjährige seitens des Innenministeriums „rechtswidrig“ ist.

Die britische Zeitung The Guardian hatte im Januar eine Untersuchung veröffentlicht, in der sie das Verschwinden von Dutzenden minderjährigen Einwanderern aus einem Aufnahmezentrum in Brighton aufdeckte.

Patricia Durr, die Direktorin der Organisation, betonte in einer offiziellen Erklärung, dass das Urteil eine klare und rechtzeitige Erinnerung daran ist, dass weder zentrale noch lokale Regierungsbehörden außerhalb des gesetzlichen Rahmens für die Betreuung von Kindern handeln sollten oder dürfen“.

In einer offiziellen Stellungnahme gaben die Behörden ihre Vorgehensweise zu, jedoch versuchten sie diese zu rechtfertigen.

Roger Gough, der Vorsitzende des Kent County Council, wurde von The Guardian mit den Worten zitiert, dass wir das Urteil des Richters anerkennen und akzeptieren. Jedoch haben wir seit dem starken Anstieg der Ankunft unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber im Jahr 2015 dem Innenministerium und unseren Partnern klar gemacht, dass die Neuankömmlinge in andere Bezirke verlegt werden müssen. So kann Kent alle neuen Ankömmlinge über den Hafen Dover unterstützen.

Die Gewährleistung von Sicherheit und Betreuung für Personen unter 18 Jahren, die nicht von ihren Familien begleitet werden, liegt in der Verantwortung der örtlichen Behörden. Dennoch könnte ihre Unterbringung in Hotels ohne angemessenen Schutz sie verschiedenen Gefahren aussetzen.

Kinderschutzexperten warnen davor, dass die Unterbringung dieser unbegleiteten Minderjährigen in ähnlichen Einrichtungen sie dem Risiko von sexuellem Missbrauch, Entführung oder Ausbeutung durch kriminelle Banden aussetzen könnte.

Die Bemühungen von Einwanderern, den Ärmelkanal von Nordfrankreich aus zu überqueren, dauern an. Laut Angaben des Innenministeriums haben seit Beginn des laufenden Jahres bis zum 9. Juli etwa 12.700 Einwanderer auf kleinen Booten das Vereinigte Königreich erreicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass die britischen Behörden rechtlich verurteilt wurden. Dieses Urteil folgt lediglich eine Woche nach der Verurteilung von Innenministerin Suella Braverman durch den Obersten Gerichtshof wegen Nichtzahlung der vollen finanziellen Unterstützung für schwangere Frauen und Familien mit Kindern während der Bearbeitung ihrer Asylanträge.

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