Die deutsche Innenministerin sorgt erneut für Kontroversen, indem sie versucht, die „Warnung an Zuwanderer“ vor ihrer Abschiebung aufzuheben. Deutsche Medien berichten, dass die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Diskussionsentwurf vorschlägt, die im Aufenthaltsgesetz vorgesehene Garantie zur Warnung von Zuwanderern mit einer Duldung vor ihrer Abschiebung aufzuheben.
Die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlichte erstmals einen anderen Abschnitt des umstrittenen Entwurfs zur Abschiebungspraxis. Gemäß dem Entwurf soll der Abschnitt §60a des Aufenthaltsgesetzes gestrichen werden, der die Pflicht zur Warnung von Personen mit einer Duldung in Deutschland vorschreibt, die länger als ein Jahr hier leben, bevor sie abgeschoben werden. Beobachter weisen darauf hin, dass, obwohl es sich nur um die Streichung von zwei kurzen Sätzen handelt, die langfristigen Auswirkungen erheblich sein könnten.
Es sei daran erinnert, dass Ende 2022 etwa 250.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland lebten, und 180.000 von ihnen waren bereits seit mehr als drei Jahren im Land. Eine Duldung gewährt Personen, die nach deutschem Recht zur Ausreise verpflichtet sind, eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, wenn die Abschiebung vorübergehend nicht möglich ist. Dabei handelt es sich nicht um eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung, sondern um ein vorläufiges Dokument, das Zuwanderern erlaubt, legal in Deutschland zu verweilen, bis sich ihre Umstände ändern. Die Duldung nach §60a des Aufenthaltsgesetzes wird in Fällen erteilt, in denen die Abschiebung aufgrund von Hindernissen oder anderen Gründen vorübergehend unmöglich ist.
Dieses Dokument ermöglicht es den Betroffenen auch, grundlegende Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten zu nutzen. Als Ergebnis können viele Menschen, die in Deutschland leben, von den Vorteilen des Lebens im Land unter diesem Gesetz profitieren.
Die Bundesinnenministerin hatte zuvor ihre umstrittenen Pläne zur erleichterten Abschiebung von Mitgliedern „krimineller Clans“ verteidigt und sagte der Zeitung „Rheinische Post“ am 12. August: „Wir müssen den Kampf gegen organisierte Kriminalität konsequent führen. Clankriminalität ist ein Teil davon. Der Rechtsstaat muss hier Zähne zeigen.“
Die Vorschläge des Ministeriums beinhalten auch eine Verlängerung der Abschiebungshaft. Derzeit kann die Abschiebungshaft für bis zu 10 Tage angeordnet werden. Faeser schlägt eine Verlängerung auf bis zu 28 Tage vor. Faeser sagte der Zeitung: „Wir müssen das Untertauchen von Menschen vor der Abschiebung verhindern, insbesondere von Straftätern.“