Nach dem Tragen einer Abaya durch die Königin von Großbritannien, erreicht die Kontroverse über das Abaya-Verbot in Frankreich die Korridore der Vereinten Nationen

Eine muslimische Schülerin aus Frankreich reichte bei den Vereinten Nationen eine Beschwerde wegen „Diskriminierung“ ein, nachdem sie wegen des Tragens eines „Kimonos“ von der Schule verwiesen worden war, während die Königin von Großbritannien bei einem Treffen mit dem französischen Präsidenten am Donnerstag, den 21. September, in Paris mit einem Abaya-ähnlichen Kleid die Aufmerksamkeit auf sich zog.

Der Kimono ist ein japanisches Kleidungsstück, das verschleierte Studentinnen nach dem Verbot der Abaya tragen, weil es locker fällt und den Körper bedeckt wie eine Abaya. In Frankreich werden Massendemonstrationen gegen das Verbot erwartet, da es als eine gegen die kulturelle Identität von Arabern, Afrikanern und Muslimen gerichtetete rassistische Entscheidung gesehen wird und viele Studenten wegen des Tragens lockerer Kleidung abgelehnt werden.

Königin Camilla von Großbritannien betrat die Bildfläche der Krise bei ihrem Treffen mit dem französischen Präsidenten im Schloss von Versailles in Paris im Verlauf eines Abendessens, das  während ihres offiziellen Besuches in Frankreich zu Ehren von ihr und König Charles III gegeben wurde.

Die britische Königin trug dabei ein Abaya-ähnliches Kleid, was für Kontroversen sorgte, da Frankreich dieses Kleidungsstück gerade mit der Begründung verboten hatte, dass es eine religiöse Zugehörigkeit signalisiere und damit den Prinzipien des Laizismus widerspräche.

Am 5. September wurde die Studentin (deren Name nicht genannt wurde) nach Hause geschickt, weil sie einen Kimono trug.

Das 15-jährige Mädchen aus Lyon reichte bei der UN Sonderberichterstatterin für zeitgenössische Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, Ashwini K.P., eine Beschwerde wegen „Diskriminierung aufgrund ihrer Religion“ ein.

Die Beschwerde wurde über den Anwalt der Studentin, Nabil Boudi, an die Vereinten Nationen übermittelt. Boudi hatte nach Angaben der Webseite Middle East Online am Freitag, dem 22. September, eine Erklärung zu dem Fall abgegeben.

Der Erklärung zufolge kritisierte die Beschwerdeführerin das vom französischen Bildungsminister Gabriel Attal verhängte Abaya-Verbot und sagte, sie glaube, dass „die französische Regierung nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um jede Art der Diskriminierung von Frauen zu verhindern.“

Zuvor hatte die Studentin bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Lyon erstattet mit der Begründung, dass sie „wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert“ worden sei.

Mitglieder der französischen Regierung sagten im letzten Monat, dass das Verbot, in Frankreichs Schulen die Abaya zu tragen, eine Reaktion auf die Notwendigkeit der Einheit angesichts eines „politischen Angriffs“ sei.

Attal sagte, es gehe um die „Bildung einer Einheitsfront“ im Angesicht der Angriffe auf den Laizismus.

Am 7. September 2023 bestätigte der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, die Entscheidung, das Tragen der Abaya in Schulen zu verbieten, da es „der Logik des religiösen Bekenntnisses“ folge.

Das Urteil erging, nachdem Vincent Brengarth, ein Anwalt der Organisation Action Droits des Musulmans (ADM)/Aktion Rechte von Muslimen, am 31. August beim Staatsrat Berufung eingelegt und die Aussetzung des Abaya-Verbots gefordert hatte, das seiner Meinung nach gegen „mehrere Grundprinzipien der Freiheitsrechte“ verstoße.

Das Verbot löste eine starke Gegenreaktion gegen die Regierung aus, die in den letzten Jahren für bestimmte gezielt gegen Muslime gerichtete Äußerungen und Maßnahmen kritisiert wurde, darunter Razzien in Moscheen und Wohlfahrtseinrichtungen sowie ein „Anti-Separatismus“-Gesetz, das der muslimischen Gemeinschaft weitreichende Beschränkungen auferlegt.

Am 30. August kritisierten die Vereinten Nationen die Entscheidung Frankreichs, das Tragen der Abaya in Grund- und weiterführenden Schulen zu verbieten.

Die UN-Sprecherin Marta Hurtado sagte: „Internationale Menschenrechtsstandards schreiben vor, dass Äußerungen im Zusammenhang mit Religion oder Weltanschauung, einschließlich der Wahl der Kleidung, nicht eingeschränkt werden dürfen und nur unter sehr begrenzten Umständen erlaubt sind – einschließlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der öffentlichen Gesundheit und Moral.“

Hurtado sagte weiter: „Die Gleichstellung der Geschlechter erfordert das Erkennen der Hindernisse, die Frauen und Mädchen davon abhalten, freie Entscheidungen zu treffen, sowie die Schaffung eines Umfelds, das ihre Entscheidungen unterstützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswahl ihrer Kleidung.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert