Verbot der Parole „vom Fluss bis zum Meer“
Pro-palästinensische Demonstration an der Freien Universität Berlin

مظاهرة مؤيدة للفلسطينيين في جامعة برلين الحرة

Medien berichteten, dass eine Gruppe pro-palästinensischer Aktivisten einen Protest an der Freien Universität Berlin organisiert und einen der Säle besetzt hat. Wie der Justizminister bekannt gab, wurde die Parole Befreiung Palästinas „vom Fluss bis zum Meer“ in Deutschland in allen Sprachen verboten, weil sie Israel das Existenzrecht abspricht.

Auf der Webseite „Amal Berlin“ hieß es, dass in den sozialen Medien Bilder und Videos des Protests verbreitet worden seien. Außerdem seien palästinensische Flaggen und Plakate mit Slogans wie „Stoppt den Völkermord“ zu sehen.

Die Webseite berichtete weiter, dass der Vorstand den Protest zunächst geduldet habe, den Demonstranten aber nur „bis 16 Uhr Zeit gab, den Saal zu verlassen und kurz darauf die Polizei eingetroffen war.“ Berlins Bürgermeister Kai Wegner und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger kritisierten den Vorfall auf der Plattform X.

Justizminister Buschmann erklärte während der Konferenz zum Tag der Jüdischen Gemeinde in Deutschland, die in Berlin stattfand, dass etwa 500 der verübten Straftaten Gewaltverbrechen seien. Er betonte die Notwendigkeit einer strikten Umsetzung des Strafrechts.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, brachte seine Enttäuschung über die fehlende Solidarität gegenüber jüdischen Deutschen zum Ausdruck. Er sagte: „Was wir von Vertretern aller Parteien hören, zeugt von klarer Sympathie und Solidarität mit Israel ohne Einschränkungen oder Bedingungen“.

Er fuhr fort: „Was ich vermisse, ist eine entsprechende breite Meinungsäußerung aus der Gesellschaft. Bei pro-israelischen Demonstrationen hätte ich mir schon eine breitere Beteiligung gewünscht.“

Er fügte hinzu: „Es gibt deutlich mehr aufmunternde, positive Mails – in einer Menge und Fülle, wie ich es in dieser Form noch nicht gesehen habe.“

In einem ähnlichen Zusammenhang verkündete der deutsche Justizminister, dass die Parole Befreiung Palästinas „vom Fluss bis zum Meer“ in allen Sprachen in Deutschland verboten sei, weil sie Israel das Existenzrecht abspreche.

Er gab außerdem bekannt, dass die deutschen Behörden seit der israelischen Aggression im Gazastreifen nach einem Überraschungsangriff der Hamas, die Deutschland als Terrororganisation einstufte, rund 4.300 Straftaten im Zusammenhang mit dem sich verschärfenden Konflikt im Nahen Osten registrierten.

Nach oben scrollen