Fachkräftezuwanderungsgesetz wird von Sachverständigenrat für Migration gelobt

Der Sachverständigenrat für Migration und Integration hat sein Gutachten für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Gutachten mit dem Titel „Kontinuität oder Paradigmenwechsel“ lobt das Fachkräftezuwanderungsgesetz, das die Fachkräftelücke in Deutschland schließen soll. Es kritisiert jedoch die Asylmigrationspolitik.

Der Sachverständigenrat für Migration gibt seit 2019 jährlich ein Gutachten zur Migrationspolitik der Bundesregierung heraus. Das Gutachten beinhaltet eine fachliche Analyse der Migrationspolitik und ihrer Auswirkungen auf Deutschland, eine Bewertung der migrationspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung sowie Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Migrationspolitik.

Dem diesjährigen Gutachten zufolge hat die Fachkräftezuwanderung den deutschen Arbeitsmarkt bereichert, da er offener geworden ist; andererseits ist die Flüchtlingsmigrationspolitik restriktiver geworden als früher. Das Gutachten zeigt, dass sich die Migrationsdebatte zunehmend polarisiert und weiter nach rechts verschoben hat, selbst bei liberalen Parteien, wie z.B. bei Politikern der SPD, die mehr Abschiebungen von Asylbewerbern fordern.

Nach Ansicht des Direktors Hans Vorländer ist die Migrationsdebatte in den letzten Monaten zu einem Thema geworden, das eine politische Lösung verhindert, und dass die Migration nicht durch das Drehen an ein paar Schrauben gestoppt oder eingedämmt werden kann.

In der Migrationspolitik hat es in den letzten Jahren viele Veränderungen gegeben, vor allem die Verabschiedung eines gemeinsamen Migrationssystems und der Solidarität auf der Ebene der europäischen Länder durch das Europäische Parlament. Das wurde jedoch wegen Verletzung der Menschenrechtsstandards heftig kritisiert. Hinzukommt das deutsche Fachkräftezuwanderungsgesetz, das Anreize für die Zuwanderung von Fachkräften auf den deutschen Arbeitsmarkt bietet und das Aufenthaltsgesetz.

Der Sachverständigenrat für Migration befürwortet die Erhöhung der Kapazitäten der EU zur Bewältigung der Migration und die Einführung strengerer Asylverfahren. Das bedeutet, dass Asylbewerber in Lagern an den EU-Außengrenzen festgehalten werden. Diese Reform wird von Ärzte ohne Grenzen und Pro Asyl kritisiert, die der Ansicht sind, dass die neuen Verfahren zu Isolation und gefährlicheren Fluchtwegen führen.

Der Sachverständigenrat fordert für Asylbewerbern einen ständigen Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, eine menschenwürdige und angemessene Unterbringung, insbesondere für Kinder, und die Vermeidung von langen Aufenthalten in Aufnahmelagern. Der Rat ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Bedingungen in der Verantwortung der Europäischen Union liegt. Er unterstützt auch Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Begrenzung der Migration.

Das Gutachten enthält Kritik an den Aufenthaltsbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland, die als hinderlich für den Einstieg von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt betrachtet werden. Der Grund dahinter ist, dass die Flüchtlinge nicht nach der wirtschaftlichen Lage der Kommunen verteilt werden. Das Gutachten ist gegen die Unterscheidung zwischen Arbeitsmigration und Asylmigration, und der Rat befürwortet, dass einige geduldete Flüchtlinge nach dem Fachkräftegesetz arbeiten dürfen, wenn sie ihren Asylantrag zurückziehen.

 

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