Laut einem Bericht der nordrhein-westfälischen Abschiebekontrolle ist die Zahl der Abschiebungen abgelehnter Flüchtlinge über die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr um 45 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 wurden von den Ausländerbehörden 2.470 Personen abgeschoben, während es im Jahr 2022 noch 1.700 Personen waren, die in Massenabschiebungen und Linienflügen außer Landes gebracht wurden.
Die meisten Abschiebungen erfolgen nach Mazedonien, Albanien, Georgien, Moldawien und Österreich. Laut der Abschiebemonitorin der Abteilung Abschiebekontrolle, Judit Fisch, werden viele Abschiebungen gemäß der Dublin-III-Verordnung durchgeführt, die vorschreibt, dass Flüchtlinge ins europäische Land zurückgeführt werden, in dem sie zuerst registriert wurden. „Dieser Anstieg lässt sich dadurch erklären, dass die Bundesregierung im Berichtsjahr verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um die Ausreisepflicht konsequenter durchzusetzen“, so Fisch.
Die Abschiebungsbeobachter, die unabhängig am Düsseldorfer Flughafen tätig sind, dokumentieren Abschiebungen, protokollieren sämtliche Abläufe und stehen in Kontakt mit allen an der Abschiebung beteiligten Parteien. Die Beobachter sind besonders daran interessiert, detaillierte Vorgänge wie den Einsatz von Fesseln, Durchsuchungen und den Umgang mit Migranten zu dokumentieren. Zudem vermitteln sie zwischen den Migranten und den Abschiebebehörden.
Die Beobachter verfolgen das Ziel, die Einhaltung humanitärer Standards bei Abschiebungen zu gewährleisten. Sie tauschen sich mit den zuständigen Behörden über kritische oder umstrittene Abschiebungen aus und pflegen Kontakte zu nichtstaatlichen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen.
Nach Angaben der Abschiebungsbeobachter liegt ein Schwerpunkt ihrer Arbeit auf dem Schutz besonders schutzbedürftiger Migrantengruppen, insbesondere von Kindern. „Wir sind besorgt, dass die geplante und bereits umgesetzte Verschärfung der Abschiebungen besonders gefährdete Gruppen treffen wird“, so Mert Sayem. Die Beobachter setzen sich dafür ein, dass Kinder bei Abschiebungen nicht benachteiligt werden, da die Migrationsbehörden in Nordrhein-Westfalen Familienmitglieder getrennt abschieben könnten, was erhebliche negative Auswirkungen auf Kinder haben kann.
Zusätzlich zu den Belastungen, denen Kinder bei Abschiebungen ausgesetzt sind, kritisieren Beobachter das Fehlen einheitlicher Standards für die medizinische Betreuung von Frauen und Schwangeren. Abgeschobene Personen müssen reisefähig sein und vorab medizinisch untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie die Reise antreten können. Außerdem haben Beobachter festgestellt, dass sie nicht sehen können, wie die medizinischen Untersuchungen durchgeführt werden. Die Beobachter bemängeln jedoch, dass sie keinen Einblick in die Durchführung dieser medizinischen Untersuchungen haben.
Christian Hein-Gottelmann, Vorstandsmitglied der Abschiebekontrolle, betont die Bedeutung des Grundsatzes „keine Abschiebung um jeden Preis“. Angesichts der aktuellen politischen und medialen Aufmerksamkeit, die auf Abschiebungen liegt, sei dieser Grundsatz die Grundlage für alle Abschiebeentscheidungen im Land. „Wir sollten als Gesellschaft nicht davor zurückschrecken“, so Hein-Guttelmann. Laut dem Abschiebebeirat haben sich CDU und Grüne bereits darauf verständigt, die Überwachung von Abschiebungen zu verstärken – eine bedeutende Vereinbarung angesichts der aktuellen zugespitzten Debatten über Migration. Hein-Guttelmann kritisiert die fehlende bundesweite Überwachung von Abschiebungen, die es der Bundesregierung ermöglicht, gegen EU-Rückführungsrichtlinien zu verstoßen. Zudem fordert er eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Abschiebungen und eine Ausweitung der Überwachung außerhalb der Flughäfen.