Griechenland: Staatsrat kippt Regierungsentscheidung zur Einstufung der Türkei als sicheres Land

Der Staatsrat in Athen hat die Entscheidung der Regierung aufgehoben, die Türkei als sicheres Drittland einzustufen. Diese Entscheidung, die gemeinsam vom Außenminister und dem Minister für Migration und Asyl getroffen wurde, wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung mit Mehrheitsbeschluss annulliert. Laut Michalis Pekramenos, dem Vorsitzenden des obersten Verwaltungsgerichts, hat das Gericht festgestellt, dass die Regierung keine ausreichenden Belege zur Rechtfertigung der Entscheidung vorgelegt hat.

Dem Urteil des Staatsrates zufolge kann die griechische Regierung Asylbewerber aus fünf Ländern nicht in die Türkei zurückschicken. Die Flüchtlinge aus den fünf Ländern reisen über türkisches Territorium nach Griechenland ein. Die griechischen Migrationsbehörden müssen jeden Fall einzeln prüfen, insbesondere da die Türkei derzeit die Rücknahme von Asylbewerbern verweigert.

Zudem können die griechischen Behörden Anträge auf internationalen Schutz von Personen aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Bangladesch und Pakistan nicht pauschal ablehnen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Anträge automatisch angenommen werden, sondern dass sie einer individuellen Prüfung unterzogen werden müssen. Die Personen, die internationalen Schutz beantragen, bleiben in Griechenland, bis ihr Antrag geprüft und entweder bewilligt oder abgelehnt wird, was eine Rückführung in ihr Herkunftsland bedeutet.

Im Februar hat der griechische Ministerrat beschlossen, eine Liste sicherer Drittstaaten zu erstellen, zu denen auch die Türkei gehören sollte. Außerdem hat er die Entscheidungen unabhängiger Berufungsausschüsse zur Ablehnung von Asylanträgen auf der Grundlage der Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat überprüft.

Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass die griechische Regierung keine ausreichenden Belege und Unterlagen vorgelegt hat, um die Türkei als sicheren Drittstaat für bestimmte Ausländergruppen einzustufen. Darüber hinaus hat die Empfehlung des Leiters der Asylbehörde keine genaue Bewertung der rechtlichen Kriterien erhalten. Das Gericht hat einstimmig entschieden, die Entscheidungen der unabhängigen Berufungsausschüsse aufzuheben, die Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger mit der Begründung abzulehnen, die Türkei sei ein sicherer Drittstaat.

Das Gericht hat auf die seit 2020 ausgesetzte Rückführung von Asylbewerbern in die Türkei sowie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024 verwiesen. Demnach darf Griechenland Anträge auf internationalen Schutz nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Türkei ein sicherer Drittstaat sei.

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