Die Europäische Kommission hat eine Liste von sieben Ländern veröffentlicht, die als sicher gelten, um abgelehnte Asylbewerber aus EU-Ländern abzuschieben. Dazu zählen Ägypten, Marokko, Tunesien, Kolumbien, Bangladesch, Kosovo und Indien. Das bedeutet, dass Asylanträge aus diesen Ländern künftig in der Regel abgelehnt und die Abschiebungen beschleunigt werden. Westafrikanische Staaten, aus denen viele Migranten nach Europa kommen, sind nicht auf der Liste enthalten – unter anderem, weil sie sich weiterhin weigern, abgeschobene Staatsbürger zwangsweise zurückzunehmen.
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf das Bestreben der EU-Länder, die irreguläre Migration zu bekämpfen und Rückführungsverfahren zu beschleunigen. Einige Länder, darunter Italien, haben bereits eigene Listen sogenannter sicherer Herkunftsstaaten eingeführt. Besonders Italien sieht sich dabei mit rechtlichen Hürden konfrontiert: So haben italienische Gerichte Abschiebungen in Länder wie Ägypten und Bangladesch blockiert, da sie diese als nicht sicher einstufen. Auch das Vorhaben, Rückführungszentren in Albanien zu nutzen, steht unter juristischem Druck.
Italien und Griechenland, die zu den Hauptankunftsländern für irreguläre Migranten zählen, haben sich für ein einheitliches Abschiebesystem innerhalb der EU eingesetzt. Hintergrund ist, dass Gerichte in beiden Ländern sowie der Europäische Gerichtshof Abschiebungen auf Grundlage nationaler Listen sicherer Herkunftsstaaten mehrfach abgelehnt haben.
Laut der von der Europäischen Kommission vorgelegten Liste sicherer Herkunftsstaaten sollen die EU-Mitgliedsländer künftig Asylanträge schneller bearbeiten und abgelehnte Antragsteller zügig in ihre Herkunftsländer zurückführen können. Die Kommissionsbeamtin Hina Virkkonen hat dazu erklärt: „Die Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Asylverfahren ist ein zentrales Ziel des im vergangenen Jahr vereinbarten Migrations- und Asylpakts. Wir wollen die Umsetzung der wichtigsten Bestimmungen stärken und den Mitgliedstaaten zusätzliche Instrumente an die Hand geben, um die Verfahren zu vereinfachen.“
Dieser Schritt spiegelt die Bemühungen der EU wider, mit den Herkunftsländern zusammenzuarbeiten, um die irreguläre Migration einzudämmen. So hat die EU ihre Kooperation mit Bangladesch und Kolumbien verstärkt und finanzielle Mittel an Ägypten, Tunesien und Marokko bereitgestellt, um Migranten an der Weiterreise in die EU zu hindern. Von Kosovo, das einen EU-Beitritt anstrebt, erwartet die Union eine umfassende Zusammenarbeit.
Nach Angaben der Europäischen Kommission basiert die Einstufung sicherer Herkunftsländer auf Analysen verschiedener EU-Institutionen, darunter die EU-Asylagentur, sowie auf Einschätzungen einzelner Mitgliedstaaten und des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Die Liste ist dynamisch und kann künftig angepasst werden, um neue Länder aufzunehmen oder bestehende zu entfernen.
Die von der Europäischen Kommission bekannt gegebene Liste ist jedoch nach wie vor rechtlich umstritten, vor allem in Bezug auf Ägypten und Bangladesch, die für politische Unterdrückung, soziale Diskriminierung und Verfolgung der LGBTQ+-Gemeinschaft bekannt sind. Auch in Tunesien, wo Dissidenten gewaltsam unterdrückt werden und Gewalt gegen Migranten aus Afrika ausgeübt wird, ist die Liste umstritten, da die Kriterien, auf denen die Kommission die Länder eingestuft hat, nicht eindeutig sind. Europäische Konventionen und internationale Abkommen verbieten die zwangsweise Abschiebung oder Rückführung von Migranten, wenn diese in ihrem Herkunftsland gefährdet sind.