Die neue Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat den Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz aufgegriffen, das Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete ganz oder teilweise abzuschaffen.
Nach dem neuen Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung, das bisherige Rechtssystem für ukrainische Geflüchtete grundlegend zu ändern. Bislang haben Menschen aus der Ukraine bei ihrer Einreise nach Deutschland automatisch einen Schutzstatus und damit Zugang zum Bürgergeld erhalten – eine Leistung, die nur ihnen in vollem Umfang zustand. Die neue Regierung beabsichtigt, Geflüchtete aus der Ukraine rechtlich mit Asylsuchenden anderer Herkunftsländer gleichzustellen. Das bedeutet, dass sie – wie alle anderen Asylbewerber – lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen.
Merz verfolgt das Ziel, stärker zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu motivieren. Derzeit liegt die Arbeitslosenquote unter den rund 900.000 ukrainischen Geflüchteten in Deutschland bei über 50 Prozent. Zudem soll der Wechsel vom Bürgergeld zu den reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Sozialausgaben des Bundes senken. Allerdings könnte die Umstellung die finanzielle Belastung auf Länder und Kommunen verlagern, da sie bei der Versorgung von Asylbewerbern einen erheblichen Teil der Kosten tragen müssen. Gleichzeitig hoffen viele Kommunen, dass die neue Migrationspolitik der Regierung insgesamt zu einer Verringerung der Zuwanderung führt – insbesondere im Hinblick auf die angespannte Lage bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter.
Deutschland hat das Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete ab Januar 2025 gekürzt. Unverheiratete Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erhalten nun 414 Euro monatlich statt bisher 460 Euro. Für Paare wurde der Betrag von 413 Euro auf 397 Euro reduziert. Das Bürgergeld für Erwachsene wurde für unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren von 368 Euro pro Monat auf 353 Euro gesenkt. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen 391 Euro statt 408 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 341 Euro statt 408 Euro. Für Kinder unter sechs Jahren wurde der Betrag von 312 Euro auf 299 Euro gesenkt.
Die neue Regelung wird für neue ankommende Asylbewerber aus der Ukraine gelten. Die Flüchtlinge, die sich bereits in Deutschland aufhalten, erhalten weiterhin das Bürgergeld in unveränderter Höhe; ihre Leistungen werden nicht gekürzt. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert zudem eine enge Abstimmung mit den europäischen Nachbarstaaten. Viele Länder innerhalb der Europäischen Union beabsichtigen ebenfalls, ihre Politik gegenüber ukrainischen Geflüchteten zu überarbeiten und die bislang gewährten finanziellen Leistungen zu reduzieren.