Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen syrischen Arzt wegen Folter und Kriegsverbrechen in Syrien zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht hat festgestellt, dass die vom Arzt begangenen Verbrechen besonders schwerwiegend sind, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Die Ermittlungsbehörde in Frankfurt hat den Angeklagten wegen Mordes sowie der brutalen Folterung von acht Syrern in den Jahren 2011 und 2012 angeklagt. Seine Taten haben zum Tod zweier Menschen sowie zu schweren körperlichen und psychischen Schäden bei neun weiteren Personen geführt. Der Angeklagte war damals als Assistenzarzt für Orthopädie in einem Militärkrankenhaus in Syrien tätig und hat syrische Zivilisten gefoltert, die sich gegen das Assad-Regime gestellt haben.
Die in Deutschland durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass der Angeklagte brutale Folterhandlungen an Gefangenen verübt hat, die sich gegen das Assad-Regime gestellt hatten. Unter anderem hat er Operationen ohne ausreichende Betäubung durchgeführt. Außerdem hat er Gefangene geschlagen und getreten, mit brennbaren Flüssigkeiten ihre Körper übergossen und sie angezündet. Einen Gefangenen hat er mit einer Injektion getötet, weil dieser sich gegen die Folter zur Wehr gesetzt hatte. Laut einem Sachverständigen, der im Prozess als Zeuge ausgesagt hat, weist der heute 40-jährige syrische Arzt sadistische Neigungen auf.
Der Angeklagte lebt seit zehn Jahren in Deutschland und war als Orthopäde in mehreren Kliniken tätig, darunter in einer orthopädischen Praxis in Bad Wildungen in Hessen. Die Behörden haben ihn im Jahr 2020 festgenommen, nachdem ein syrischer Migrant ihn in einem Dokumentarfilm wiedererkannt und angezeigt hatte. Der Film war in der syrischen Stadt Homs gedreht worden. Die Ermittlungen und das Verfahren sind auf Grundlage des Prinzips der universellen Gerichtsbarkeit der deutschen Justiz erfolgt.
Der Angeklagte hat sich bis zum Beginn seines Prozesses im Januar 2022 in Untersuchungshaft befunden. Der Bundesstaatsanwalt hat eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung einen Freispruch im Hinblick auf die Mordanklage beantragt hat. Sie hat argumentiert, der Angeklagte habe sich zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten nicht in Homs aufgehalten. Außerdem hat der Angeklagte behauptet, Opfer einer Verschwörung geworden zu sein. Die Ermittlungen haben sich über fast drei Jahre hingezogen, während das Gerichtsverfahren 186 Verhandlungstage gedauert haben.