Berliner Richter erhalten Drohungen nach Urteilen zugunsten von Asylbewerbern. Bundesjustizministerin Stephanie Hübig hat die Drohungen gegen Richter sowie das Vorgehen des Bundesinnenministers, Asylbewerber an den Außengrenzen abzuweisen, scharf kritisiert. Dazu hat Hübig gesagt: „Das ist völlig inakzeptabel. Wir verteidigen die Unabhängigkeit der Justiz. Einschüchterungsversuche werden wir nicht dulden.“ Bereits zuvor haben die Justizminister der Bundesländer die Angriffe auf Richter verurteilt. In einer gemeinsamen Erklärung haben sie betont: „Allein die unabhängigen Gerichte sind dafür zuständig, über die Einhaltung des Rechts zu entscheiden. Der Schutz der Justiz als Garant der Rechtssicherheit in Deutschland ist eine gemeinsame Verantwortung.“
Nach Angaben der Berufsvereinigung der Richter in Berlin wurden zwei Richter des Berliner Oberlandesgerichts bedroht und persönlich diffamiert. Dies ist nach einem Urteil zugunsten somalischer Asylbewerber passiert, die zuvor an der Grenze abgewiesen worden waren. Das Gericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass Deutschland an das Dublin-Abkommen gebunden ist und Asylbewerber nicht an der Grenze zurückweisen darf, selbst wenn sie über ein sicheres Drittland einreisen.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums erhalten die drei Asylbewerber gemäß europäischem Recht Zugang zum Dublin-Verfahren. Die Justizministerin, Mitglied der Sozialdemokratischen Partei, hat erklärt, sie gehe davon aus, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Zurückweisungen an der Grenze bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fortsetzen werde. „Wir werden sehen, ob es weitere Gerichtsentscheidungen gibt, wie diese ausfallen und welche Konsequenzen sie haben werden“, so Hübig.
In diesem Zusammenhang haben Anwälte, die gefährdete afghanische Staatsangehörige vertreten, die im Rahmen verschiedener Aufnahmeprogramme zugelassen wurden, 25 Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die deutsche Regierung eingereicht. Sie beantragen, das Außenministerium zur Erteilung von Einreisevisa für Deutschland zu verpflichten.
Die Anwälte koordinieren derzeit die Einreichung einer weiteren Klage im Namen von Afghanen, die seit über einem Jahr in Pakistan festsitzen. Laut Ela Hakim von der Organisation „Kabul Air Bridge“ leben die in Islamabad gestrandeten Afghanen unter schwierigen Bedingungen und warten auf ihre Ausreise nach Deutschland. Viele von ihnen haben aus Angst vor einer Rückkehr nach Afghanistan Suizidversuche unternommen. Laut Rechtsanwalt Matthias Lehner wird die Entscheidung des Gerichts voraussichtlich innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Außenminister Johann Wadephul hat erklärt, dass die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet sei, ihre Zusagen zur Aufnahme von Flüchtlingen einzuhalten. Zugleich hat er jedoch darauf hingewiesen, dass die Regierung die Bundesaufnahmeprogramme „so weit wie möglich“ abschaffen wolle. Wadephul hat es abgelehnt, einen konkreten Termin für die Wiederaufnahme der Einreisen afghanischer Schutzberechtigter zu nennen – diese sind seit April 2025 ausgesetzt.