Deutsches Gericht gewährt einer afghanischen Familie das Recht auf Einreisevisa

Das Verwaltungsgericht Berlin hat beschlossen, einer in Pakistan festsitzenden afghanischen Familie Einreisevisa für Deutschland zu erteilen. Das Urteil wurde im Rahmen eines Eilverfahrens gefällt, nachdem eine afghanische Frau und ihre Familie gegen den Beschluss der Bundesregierung, die Aufnahme zu verweigern, geklagt hatten. Die Frau hatte im Rahmen des Aufnahmeprogramms für besonders schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen bereits eine Zusage für ein Visum erhalten. In der Urteilsbegründung heißt es, die Bundesregierung habe sich „rechtlich verpflichtet, Flüchtlinge durch die Erteilung von Aufnahmebescheiden aufzunehmen. Deutschland kann sich dieser freiwillig eingegangenen Verpflichtung nicht entziehen“.

Die afghanische Familie hat sich im Rechtsstreit darauf berufen, dass ihr in Pakistan die Abschiebung nach Afghanistan drohe, was unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban eine erhebliche Gefahr für das Leben der Familie darstellen würde. Das Gericht hat die Klage der Familie für begründet gehalten und entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die Visa zu erteilen.

Das Gericht hat das Recht der Bundesregierung bestätigt, das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige zu beenden. Die Regierung ist berechtigt, Bedingungen für eine Fortsetzung des Programms festzulegen oder keine neuen Aufnahmezusagen mehr zu erteilen. Sie ist jedoch verpflichtet, bereits erteilte Zusagen einzuhalten – so auch im Fall der afghanischen Familie, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten hatte.

Laut dem Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Bundesregierung das Recht, gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Berlin Berufung einzulegen. In diesem Fall würde die Vollstreckung des Urteils bis zur Entscheidung über die Berufung ausgesetzt. Erfolgt jedoch keine Berufung, ist das Außenministerium verpflichtet, der afghanischen Familie Visa zu erteilen.

Die Krise der in Pakistan festsitzenden afghanischen Asylbewerber hat sich aufgrund der Verzögerungen bei der Visaerteilung durch die deutsche Botschaft weiter verschärft, insbesondere vor dem Hintergrund der Bemühungen der pakistanischen Regierung, die Asylbewerber nach Afghanistan abzuschieben. Nach Angaben des deutschen Außenministeriums warten derzeit mehr als 2.400 Personen in Afghanistan auf ein Visum für Deutschland. Unter den Betroffenen befinden sich Richter, Journalisten und Künstler, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.

Deutschland hat im Jahr 2022 ein Aufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte gestartet, die für deutsche Institutionen gearbeitet haben, um den am stärksten gefährdeten Gruppen und ihren Familienangehörigen die Möglichkeit zu geben, nach Deutschland zu kommen. Die neue Bundesregierung unter Führung der CDU und CSU hat jedoch in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, freiwillige Aufnahmeprogramme zu beenden.

Deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen bemühen sich, den in Pakistan festsitzenden Afghaninnen und Afghanen Unterstützung zu leisten. Zudem wenden sich Flüchtlingsorganisationen an die Gerichte, um die Fortführung des Aufnahmeprogramms für besonders schutzbedürftige Personen durchzusetzen.

 

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