Die aktuellen Aussagen der deutschen Innenministerin Nancy Faeser von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) sorgen für hitzige Debatten. Ihr Vorschlag, Mitglieder der „kriminellen“ arabischen Clans auch ohne begangene Straftaten abzuschieben, hat eine breite Diskussion in Menschenrechtskreisen ausgelöst.
Der vorliegende Entwurf des Diskussionspapiers hebt hervor, dass Mitglieder sogenannter organisierter Kriminalitätsgruppen ihr Aufenthaltsrecht verlieren könnten, „ungeachtet strafrechtlicher Verurteilungen“. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, dass das Hauptziel darin bestehe, „die Abschiebung von Mitgliedern dieser kriminellen Clans zu erleichtern“, wie auf der Website „Amal, Berlin!“ berichtet wurde.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, dass in der Vergangenheit ähnliche Gesetze nur zur Terrorismusbekämpfung existierten. Diese Gesetze ermöglichten es dem Staat, Personen, die Verbindungen zu terroristischen Gruppen haben, abzuschieben, was die Fähigkeit des Staates zur Bekämpfung von Kriminalität stärkte. Dieser Vorschlag hat großes Interesse und Kontroversen ausgelöst, insbesondere hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den Prinzipien der Menschenrechte und der Gerechtigkeit.
Quellen zufolge wird erwartet, dass in den kommenden Monaten umfassende Diskussionen über die Angemessenheit und den Inhalt dieses Vorschlags stattfinden werden, einschließlich Verhandlungen mit den Bundesländern und lokalen Regierungen.
Gemäß den Angaben des Innenministeriums wird dieser Vorschlag nicht als Darstellung der Koalition betrachtet, sondern als Initiative, die von einigen deutschen Bundesländern vorgebracht wurde. Dies geschah nach den Diskussionen, die im Mai zwischen den Innenministern der Länder und dem Bundesinnenministerium stattfanden. Die Grünen lehnten den Vorschlag der deutschen Innenministerin zur Abschiebung von Verdächtigen aus „kriminellen“ Clans ab.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion sagte: „Die Koalition hat vereinbart, die Abschiebepraxis zu reformieren und zu effektivieren. […] Dabei ist klar, dass außerhalb des Rechtsstaats stehende Regelungen für uns Grüne niemals zur Debatte stehen. Das gilt auch für Maßnahmen, die nicht strafrechtlich verurteilte Verwandte von Kriminellen genauso behandeln wie Kriminelle.“ wie auf der Website „Amal, Berlin!“ zitiert.
Das Diskussionspapier, das vom Innenministerium vorgelegt wurde, besagt, dass Abschiebungen tatsächlich möglich sein sollten, wenn die Fakten den Schluss rechtfertigen, dass eine Person entweder Teil einer kriminellen Organisation war oder immer noch ist.
Die Kritik der Grünen beschränkte sich nicht nur auf den Vorschlag, sondern rechtliche Experten betrachteten die Idee als kontrovers und zweifelten an ihrer Wirksamkeit innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Einige Unionspolitiker sehen den Vorschlag als Teil der Wahlkampagne von Ministerin Faeser, insbesondere weil sie die führende Kandidatin der SPD für die Landtagswahl in Hessen ist, die am 8. Oktober stattfinden wird. Andere Kritiker befürchten, dass der Vorschlag der Innenministerin Grundrechte gefährden könnte.
In einem Versuch, die Gemüter zu beruhigen, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums, dass Abschiebungen gemäß diesen Regelungen eine aktive Mitgliedschaft erfordern und dass die bloße Zugehörigkeit zu einer Familie allein nicht ausreicht.
Die Sprecherin des Innenministeriums erklärte zuvor, dass das Ziel dieser vorgeschlagenen Änderung darin bestehe, „die Abschiebung von Clan-Mitgliedern in der Zukunft einfacher zu gestalten“. Dieser Vorschlag basiert auf den Ergebnissen eines föderalen Treffens im Mai des letzten Jahres, bei dem mehrere Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht vereinbart wurden.
Es ist geplant, den Begriff „Clan-Struktur“ gemäß diesem Bericht zu erweitern. Es sei darauf hingewiesen, dass kriminelle Aktivitäten, die arabischen Clans in Städten zugeschrieben werden, große Besorgnis bei den Sicherheitsbehörden auslösen. Die Behörden klassifizieren diese Aktivitäten als schwere Verbrechen, die der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen, einschließlich organisierter Kriminalität wie Drogenhandel, Diebstahl und Gewalt.
Im letzten Monat kam es zu heftigen Auseinandersetzungen in deutschen Städten in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Essen und Castrop-Rauxel, zwischen libanesischen und syrischen Migranten. Gemäß deutschen Berichten arbeitet das Bundeskriminalamt in mehreren Bundesländern daran, die sogenannten „arabischen Clan-Banden“ zu bekämpfen. Die Behörden arbeiten seit Mitte 2019 daran, diese Gruppen zu verfolgen, da sie organisierte Verbrechen im Stil der Mafia begehen, zusätzlich zur Kontrolle über den Drogen- und Schwarzmarkt sowie zur Erhebung von Schutzgeldern und Einschüchterungen von deutschen und ausländischen Bewohnern in den Vororten.