Schweiz: Zürcher Kantonsparlament lehnt Bezahlkarte für Flüchtlinge ab

Vertreter der FDP. Die Liberalen und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) haben dem Zürcher Kantonsparlament einen Vorschlag zur Ausgabe einer Bezahlkarte für Flüchtlinge unterbreitet. Der Vorschlag war jedoch eine Nachahmung der deutschen Bezahlkarte und wurde im Parlament diskutiert, fand jedoch keine Mehrheit.

Obwohl die Bezahlkarte zu einer stärkeren staatlichen Kontrolle der Geldströme beiträgt, sind viele Politiker der Meinung, dass die Karte das Scheitern der Asylpolitik fortsetzt. Derzeit arbeiten einige Politiker in der Schweiz daran, Stimmen für eine Initiative zu sammeln, die das Recht auf Bargeld in der Bundesverfassung verankern soll, und die darauf abzielt, die staatliche Überwachung von Finanztransaktionen zu verhindern.

Der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr kritisierte die deutsche Asylpolitik, die er als Musterbeispiel des Scheiterns bezeichnete. Fehr erinnerte zu Beginn seiner Rede an ein Zitat des Dichters Heinrich Heine: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht. Ich kann nicht mehr die Augen schließen und meine heißen Tränen fließen.“ Fehr entgegnete dem stellvertretenden FDP-Vorsitzenden, dass er keine Lust mehr habe, irgendwelche Vorschläge aus Deutschland umzusetzen: „In Deutschland passiert gar nichts, und Deutschland weiß nicht einmal, wie viele Flüchtlinge im Land sind, Deutschland ist ein gescheiterter Staat in Sachen Asylpolitik.“

Linda Camenisch von der FDP, eine Befürworterin der Bezahlkarte, sagte, dass alle Parteien in Deutschland, einschließlich der SPD, für die Bezahlkarte seien, dass die Karte nur eine kleine Einschränkung für echte Flüchtlinge sei und dass es ideal wäre, die Bezahlkarte für Flüchtlinge in der ganzen Schweiz anzubieten.

Das Risiko, da Asylsuchende, die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel missbrauchen, sei gering, und die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass kein System völlig vor Missbrauch geschützt sei. Hinzu komme, dass die Beträge, die den Asylsuchenden ausbezahlt werden, relativ gering seien. Es handelt sich um ein reduzierter Sozialhilfeansatz, der nach der Deckung der Grundkosten nichts mehr übrig lasse, und dass die Asylsuchenden in den Bundesasylzentren nach Angaben des Bundesrates nicht in Form von Bargeld, sondern in Form von Sachleistungen unterstützt werden.

Der Abgeordnete Alan Sangines kritisierte unter anderem, dass eine einzige Bezahlkarte 6 Euro plus 1 Euro für das Aufladen kostet und dass sie bei 33.000 Flüchtlingen in Zürich jährlich Hunderttausende von Franken kosten würde, ohne etwas zu bewirken. Die Asylsuchenden haben das Recht, Bankkonten zu eröffnen, sodass die Bezahlkarte nicht umsetzbar ist.

Das Zürcher Kantonsparlament lehnte die Bezahlkarte schließlich mit 94 zu 77 Stimmen ab. Die Vorlage erhält eine zweite Chance, indem sie an eine Kommission überwiesen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Parlament zurückgebracht wird. Die Vorlage wird noch eine Weile im Zürcher Kantonsrat verbleiben und bei unveränderter Haltung erneut abgelehnt werden.

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