Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro zuzüglich einer Million Euro für jeden Tag der Verzögerung verurteilt, weil Ungarns Asylpolitik gegen die EU-Politik verstößt. Die Entscheidung der Luxemburger Richter ist darauf zurückzuführen, dass Ungarn die Gerichtsentscheidungen zur Asylpolitik nicht umgesetzt hat.
Die EU-Kommission reichte im Dezember 2020 Klage gegen Ungarn ein. Das Gericht entschied, dass die ungarischen Asylvorschriften gegen EU-Recht verstoßen, weil Ungarn Flüchtlinge ohne rechtlichen Schutz nach Serbien zurückschickt oder in Transitzonen festhält.
Dies veranlasste die EU-Kommission, im Jahr 2022 eine weitere Klage einzureichen, weil Ungarn die Entscheidungen des Gerichts aus dem Jahr 2020 nicht umgesetzt hatte. Die Kommission forderte das Gericht auf, ein Bußgeld gegen Ungarn zu verhängen, und das Gericht entschied, Ungarn zusätzlich zu dem Bußgeld für die Verzögerung eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro aufzuerlegen. Das Gericht war der Ansicht, dass Ungarn die Asylpolitik der EU vorsätzlich nicht umsetzt. Laut dem Urteil des Gerichts stellt das Verhalten Ungarns einen schweren Verstoß gegen das EU-Recht dar.
Die rechtsgerichtete Regierung in Ungarn wurde von der EU-Kommission mehr als einmal für ihre harte Asylpolitik kritisiert. Der Europäische Gerichtshof hat wichtige Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt, darunter die Verfahren in geschlossenen Transitzonen an der Grenze zu Serbien sowie die Vorschrift, dass Schutzsuchende ein Asylvorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen müssen, bevor sie nach Ungarn einreisen dürfen, um dort Schutz zu beantragen. Das Gericht beschloss im vergangenen Jahr, die Verordnung aufzuheben, die die Schutzsuchenden dazu zwingt, ein Vorverfahren in den Botschaften zu durchlaufen.
Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass Budapest gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger verstößt, was der Gerichtshof als Bedrohung der Einheit des EU-Rechts ansieht.