Der Deutsche Bundestag hat Gesetzesänderungen zur Verschärfung der Asylpolitik verabschiedet. Demnach erhält die Bundesregierung das Recht, Herkunftsländer auch ohne Zustimmung des Bundesrates als sichere Herkunftsländer für Abschiebungen einzustufen. Zudem wird sie ermächtigt, entsprechende Rechtsverordnungen zu sicheren Herkunftsländern zu erlassen.
Nach Angaben der Bundesregierung soll das neue Gesetz Deutschland für Flüchtlinge weniger attraktiv machen und die Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das jeden Einzelfall prüft, beschleunigen. Asylanträge von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsländer sollen grundsätzlich abgelehnt werden, mit Ausnahme von Einzelfällen, in denen Schutz gewährt wird. Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem schneller abgeschoben werden.
Das neue Gesetz verweigert Asylbewerbern, die bis zu ihrer Abschiebung in Haft sind, das Recht auf einen staatlich finanzierten Anwalt – ein Recht, das im vergangenen Jahr noch bestand.
Die Partei Alternative für Deutschland und die Koalitionsparteien haben für das Gesetz gestimmt, während die Linkspartei und die Grünen dagegen votiert haben. Die Sozialdemokratische Partei hat betont, dass das Gesetz nur eine geringe Zahl von Asylbewerbern betreffe. Sebastian Fiedler, Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei, hat erklärt: „Wer nachweisen kann, dass er von Verfolgung bedroht ist, erhält Schutz.“ Fiedler hat auch betont, dass in schwierigen Fällen weiterhin Rechtsbeistand zur Verfügung stehen werde.
Die Linkspartei hat das neue Gesetz als verfassungswidrig kritisiert. Die Sprecherin der Grünen, Klara Punger, hat erklärt, Deutschland wende „Asylverfahren zweiter Klasse“ an und in Fällen, in denen ein Land als sicher gelte, werde das Asylverfahren zu einer bloßen Formalität.
Darüber hinaus haben sowohl die Anwaltskammer als auch die Bundesrechtsanwaltskammer das neue Gesetz kritisiert. Die Anwaltskammer hat angegeben, dass „der Freiheitsentzug eine der schwerwiegendsten Einschränkungen der Grundrechte darstellt“. Sie hat auch auf Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Inhaftierungen hingewiesen, und betont, dass „mehr als die Hälfte aller Inhaftierungen weiterhin rechtswidrig sind. Der Staat muss in diesem Bereich einer genauen Überprüfung unterzogen werden.“
Auf der anderen Seite fordert die Partei Alternative für Deutschland strengere und umfassendere Maßnahmen. Dabei verweist der Abgeordnete Christian Wirth auf das dysfunktionale europäische Asylrecht.
Im gleichen Zusammenhang hat die Bundesregierung zugestimmt, Asylzentren an den Außengrenzen zu finanzieren. Außerdem haben sich sechs Bundesländer verpflichtet, die für den Betrieb von Haftanstalten erforderlichen Mittel bereitzustellen.
