Deutschland gab die Festnahme eines syrischen Staatsbürgers „wegen dringendem Verdacht der Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien“ im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 bekannt.
Laut der Webseite „Al Mohajer News“ sagten deutsche Staatsanwälte in einer Erklärung vom 3. August, dass der Verdächtige namens „Ahmed H.“ ein lokaler Kommandeur der in die „Nationalen Verteidigungskräfte“ integrierten „Shabiha“-Miliz im Stadtviertel Tadamon in Damaskus gewesen sei.
Das Datum, an dem der Verdächtige in Deutschland ankam, ist nicht bekannt. Ahmed H. besitzt ein Lebensmittelrestaurant in der deutschen Stadt Bremen und hat dort Projekte und Vermögen.
Nach Angaben der deutschen Staatsanwaltschaft war der Angeklagte „Ahmed H.“ in mehreren Fällen an Übergriffen gegen syrische Zivilisten beteiligt.
Bei einem Vorfall im Jahr 2013 schlug er einem von der Miliz festgenommenen Mann ins Gesicht und befahl anderen Mitgliedern der Gruppe, den Festgenommenen stundenlang brutal mit Plastikrohren zu schlagen.
Im Herbst 2014 schlug und trat „Ahmed H.“ zusammen mit anderen Milizionären und Mitarbeitern des syrischen Militärgeheimdienstes an einem Kontrollpunkt im Stadtteil Tadamon im Süden von Damaskus einen Zivilisten. Dann packte er das Opfer an den Haaren und schlug seinen Kopf auf den Bürgersteig. Danach fesselte er ihn, bevor die Miliz ihn tötete.
Weiterhin heisst es in der deutschen Erklärung, dass der Angeklagte zwischen Dezember 2012 und Anfang 2015 in zwei Fällen 25 bis 30 Menschen an einem Kontrollpunkt festgenommen und einen Tag lang gezwungen hätte, Sandsäcke an die nahe Front zu transportieren.
Der deutsche Haftbefehl gegen den Verdächtigen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit basiert auf einer Ermittlung sowie Informationen des Syrischen Zentrums für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht, einem Menschenrechtszentrum mit Sitz in Washington.
Im Detail teilte das Menschenrechtszentrum in einer Erklärung vom Freitag, dem 4. August, mit, dass ein Zeuge im Mai 2020 eine Aussage gemacht habe, nach der einer der Täter, die während ihres Dienstes in der im Tadamon-Viertel aktiven „Nationalen Verteidigungs“-Miliz mutmaßlich schreckliche Verbrechen begangen haben, seinen Wohnsitz heute in Deutschland hat.
Der Verdächtige namens „Ahmed. H“, Spitzname „Al Trix“, war aus Syrien nach Deutschland gereist, hatte dort Asyl beantragt und sich dort versteckt.
Später begann das Menschenrechtszentrum mit der Sammlung verfügbarer Daten, der Suche nach relevanten Zeugen und der Durchführung einer Open-Source-Untersuchung. Es gelang dem Zentrum, zwei wichtige Zeugen zu finden und ihre Aussagen aufzunehmen.
Anfang 2022 informierte das Zentrum die Sondereinheit des Bundeskriminalamtes (BKA) über den Tatverdächtigen und tauschte relevante Daten mit ihr aus.
Im Jahr 2023 erlangte das Zentrum fotografische Beweise (Video), die die Beteiligung des Verdächtigen an den Verbrechen zeigen. Dies veranlasste die deutsche Staatsanwaltschaft in den vergangenen Tagen dazu, einen Haftbefehl gegen Ahmed H. zu erlassen.
Die Ausstellung des Haftbefehls setzt eine Reihe früherer Maßnahmen Deutschlands gegen Syrer fort, die sich als Mitglieder der Milizen des syrischen Regimes während der Jahre des Krieges an der Durchführung von Folter-, Entführungs- und Mordverbrechen gegen ihre Gegner beteiligt hatten.
Die Nationale Verteidigungsmiliz arbeitete im Auftrag des syrischen Regimes mit der Abteilung 227 des syrischen Militärgeheimdienstes zusammen, um Oppositionsbewegungen zu unterdrücken. Sie verhaftete regelmäßig und willkürlich Menschen, um Geld von ihren Familien zu erpressen.
Deutschland spielte in den letzten drei Jahren eine führende Rolle bei der Verfolgung syrischer Kriegsverbrecher nach dem Grundsatz der internationalen Gerichtsbarkeit, das es Gerichten ermöglicht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen, egal wo auf der Welt sie begangen wurden.