Die Bundesregierung strebt den Abschluss neuer Migrationsabkommen mit einer Reihe von Ländern außerhalb der Europäischen Union an. So soll der Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland verringert werden und die Migrationspolitik so umgestaltet werden, dass die Verfahren zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber einfacher und schneller werden als bisher.
Joachim Stamp, Sonderbeauftragter für Migrationsabkommen, erklärte, dass die laufenden Verhandlungen mit Kenia und Usbekistan weit fortgeschritten seien und kurz vor der Unterzeichnung von Migrationsabkommen stünden. Stamp fügte hinzu, dass die Bundesregierung ein umfassendes Migrationsabkommen mit Kenia ausgehandelt habe, das nach der abschließenden rechtlichen Prüfung im September unterzeichnet werden soll.
Ein umfassendes Abkommen mit Usbekistan soll im dritten Quartal 2024 unterzeichnet werden. Die Bundesregierung betrachtet Kenia und Usbekistan als Länder, die für Deutschland eine große geopolitische Bedeutung in der Migrationsfrage haben.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an Migrationsabkommen u.a. mit den Philippinen, am Ausbau der Migrationskooperation mit Ghana und an einer engen Migrationskooperation mit Kolumbien. Die Abkommen beinhalten den besonderen Fokus Deutschlands auf die Anwerbung von Fachkräften zur Deckung des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt.
Stamp erläuterte, dass Migrationsabkommen mit einer Reihe von Ländern bemerkenswerte Erfolge erzielt haben, wie z.B. das Abkommen mit Georgien und dessen Einstufung als sicheres Herkunftsland. Laut Stamp ist die Zahl der Asylbewerber aus Georgien um etwa zwei Drittel zurückgegangen. Im Gegenzug zur Verringerung der Zahl der Migranten wird Deutschland saisonale Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen aus Georgien fördern, und dasselbe wird auch mit Moldawien umgesetzt.
Die Vision der Bundesregierung zur Regulierung der Migration nach Deutschland basiert auf dem Abschluss von Migrationsabkommen mit mehreren Ländern. SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, einen Sonderbeauftragten für Migrationsabkommen zu ernennen. Der Sonderbeauftragte ist ein ehemaliger Integrationsminister, dessen Büro im Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Mit Indien wurde 2022 das „Partnerschaftsabkommen für Migration und Mobilität“ im Jahr 2022 abgeschlossen. Es ist eins der ersten Abkommen, das von dem Sonderbeauftragten für Migrationsabkommen koordiniert wird.