EU erwägt Änderung der Rückführungspolitik: Abschiebungen in Drittstaaten möglich

Die Europäische Kommission prüft derzeit einen Vorschlag zur Reform des Abschiebesystems für abgelehnte Asylbewerber, der in Kürze veröffentlicht werden soll. Der Entwurf beinhaltet eine Änderung der Kriterien für die Abschiebung in sogenannte sichere Länder. Künftig könnte das Erfordernis einer persönlichen Verbindung des Asylbewerbers zum Abschiebeland entfallen. Zudem wird erwogen, Abschiebungsverfahren auch dann fortzusetzen, wenn rechtliche Einspruchsmöglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden.

Der neue EU-Vorschlag ist eine Reaktion auf die Forderung zahlreicher Mitgliedstaaten, das Rückführungssystem umfassend zu reformieren und die Einrichtung von Rückführungszentren außerhalb der EU-Grenzen zu erleichtern. Ziel ist es, Abschiebungen in Herkunfts- oder sichere Drittstaaten zu beschleunigen. Italien hat bereits mit dem Aufbau zweier Rückführungszentren in Albanien begonnen, Dieses Vorgehen findet Nachahmer – unter anderem in Deutschland und im Vereinigten Königreich –, obwohl es von Kritikern als Verstoß gegen europäisches und internationales Recht gewertet wird.

Der europäische sieht vor, abgelehnte Asylbewerber künftig auch in Drittstaaten abschieben zu können, ohne dass eine persönliche Verbindung zwischen der betroffenen Person und dem Zielland bestehen muss. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen lehnen diesen Vorschlag entschieden ab, da eine solche Praxis potenziell gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen könnte. „Mit diesen Reformen bereitet die EU den Boden dafür, dass Migranten praktisch überallhin abgeschoben werden können – das bringt Menschen in Gefahr und nutzt vor allem privaten Sicherheitsfirmen, die in das Abschiebegeschäft investieren“, so Sarah Chander, Direktorin der Equinox Racial Justice Initiative (ERJI).

Die Europäische Union plant, das Erfordernis einer persönlichen Verbindung zwischen abgelehnten Asylbewerbern und dem Aufnahmeland aufzuheben. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen zu unterstützen – insbesondere, wenn Herkunftsländer sich weigern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Die europäischen Politiker betonen, dass bestehende Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzabkommen in vielen Fällen eine Rückführung abgelehnter oder straffällig gewordener Personen erschweren oder verhindern.

Auf rechtlicher Ebene sieht der neue EU-Plan vor, Abschiebungen bereits durchzuführen, bevor der vollständige Rechtsweg ausgeschöpft ist. Demnach sollen EU-Mitgliedstaaten das Recht erhalten, Rückführungen fortzusetzen, auch wenn noch Rechtsmittel gegen die Abschiebungsentscheidung anhängig sind. Dies hätte zur Folge, dass Betroffene kaum Chancen hätten, in die EU zurückzukehren oder Entschädigung zu erhalten.

Der Plan der EU stößt auf scharfe Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sowie von Abgeordneten der Linken und der Grünen im Europäischen Parlament. Laut der spanischen Abgeordneten und Menschenrechtsaktivistin Estrella Galán verstößt bezeichnet die geplante Reform des Abschiebesystems als klaren Verstoß gegen internationales Recht. Ihrer Ansicht nach sei der Vorschlag eine direkte Reaktion auf den politischen Druck vonseiten der extremen Rechten. „Wir lehnen diese migrationspolitische Agenda, die von der extremen Rechten diktiert wird, entschieden ab. Sie zielt darauf ab, Europa um jeden Preis abzuschotten – selbst wenn dabei grundlegende Menschenrechte verletzt werden“, so Galán.

 

 

 

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