Das Bundesinnenministerium hat bekannt gegeben, dass im Rahmen des Programms zur freiwilligen Rückkehr 464 Syrer Deutschland verlassen haben. Das Rückkehrprogramm wurde zu Beginn dieses Jahres ins Leben gerufen, um syrische Flüchtlinge und Asylbewerber nach dem Sturz des Assad-Regimes zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen. Im Rahmen des Programms erhalten Rückkehrwillige von der deutschen Regierung finanzielle Unterstützung in Höhe von entweder 200 Euro, 1.700 Euro pro Person oder bis zu 4.000 Euro pro Familie – insbesondere zur Existenzgründung oder zur beruflichen Wiedereingliederung. Darüber hinaus profitieren sie von weiteren Fördermaßnahmen und Unterstützungsprogrammen.
Laut dem Bundesinnenministerium ist die geringe Zahl der nach Syrien zurückgekehrten Syrer auf die weiterhin instabile Lage dort zurückzuführen. Es wird erwartet, dass viele Syrer zunächst auf eine spürbare Stabilisierung der politischen und sicherheitspolitischen Situation in Syrien warten, bevor sie eine Rückkehr in Erwägung ziehen. Das Ministerium fordert, keine voreiligen Schlüsse über den Erfolg oder Misserfolg des Rückkehr- und Wiederansiedlungsprogramms zu ziehen. Eine Sprecherin hat darauf hingewiesen, dass derzeit noch keine vollständigen Statistiken über die Zahl der tatsächlich nach dem Sturz des Assad-Regimes zurückgekehrten Syrer vorlägen.
Auf der anderen Seite laufen gegen mehr als 734 syrische Flüchtlinge rechtliche Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), weil sie zwischen November 2024 und Ende März 2025 entgegen geltendem Recht nach Syrien gereist sind. Diese Reisen können zum Verlust ihres Schutzstatus führen. Laut einem Sprecher des BAMF wird ein Verfahren zur Aufhebung des Schutzstatus eingeleitet, sobald dem Amt eine Rückkehr nach Syrien bekannt wird. Allerdings seien die rechtlichen Schritte derzeit aufgrund der instabilen Lage in Syrien vorübergehend ausgesetzt, so der Sprecher weiter.
Viele Politiker haben die illegalen Reisen syrischer Flüchtlingen in ihr Heimatland scharf kritisiert. Das entsprechende Gesetz wurde von der aktuellen Bundesregierung nach dem brutalen Anschlag in Solingen verabschiedet. Es sieht vor, dass Flüchtlinge ihren Schutzstatus verlieren, wenn sie ohne Genehmigung in ihr Heimatland reisen – es sei denn, es liegt ein Fall moralischer Notwendigkeit vor und die Reise wurde zuvor offiziell gemeldet. Die Bundesregierung hat jedoch eine Ausnahme für syrische Flüchtlinge geschaffen. Laut einer Sprecherin des Auswärtigen Amtes dürfen Syrer nach Syrien reisen, sofern sie die Absicht haben, dauerhaft dorthin zurückzukehren.
Joachim Herrmann von der Christlich-Sozialen Union (CSU) hat den Rückkehrplan der Bundesregierung für syrische Flüchtlinge scharf kritisiert. Er hat erklärt, dass das Programm zur freiwilligen Rückkehr nicht umsetzbar sei. Er hat die Reisen von Syrern nach Syrien als „Touristenreisen unter dem Deckmantel der Erkundung“. Herrmann hat auch auf die Vereinbarung der neuen Regierungskoalition hingewiesen, die Einwanderungs- und Asylpolitik deutlich zu verschärfen. Dazu gehöre auch eine Ausweitung der Abschiebungen – insbesondere nach Syrien und Afghanistan.