Die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Migrationspolitik der schwarz-roten Koalitionsregierung unter Friedrich Merz kritisiert und das Recht von Asylbewerbern auf ein ordnungsgemäßes Verfahren betont. Sie hat dazu gesagt: „Wenn jemand hier an der deutschen Grenze ‚Asyl‘ sagt, muss er sich zunächst einem Verfahren unterziehen – direkt an der Grenze, wenn Sie so wollen. Aber es muss ein Verfahren geben. So verstehe ich das europäische Recht.“
Merkel hat auch darauf hingewiesen, dass die neue Bundesregierung die Vorstellungen rechtsextremer Migrationsgegner übernehme. Sie hat gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk gesagt: „Ich kann nicht immer nur über die Alternative für Deutschland sprechen und ihre Agenda übernehmen. Ich muss auch die Agenda all derjenigen vertreten, die sagen: Ja, wir müssen die Zahl der illegalen Migranten begrenzen, aber wir müssen weiterhin für unsere Werte einstehen.“
Zudem hat Merkel dazu aufgerufen, ausreisepflichtige Personen mit Würde zu behandeln, und dabei insbesondere auf Asylbewerber aus Afghanistan hingewiesen. Sie hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine angemessene Lösung für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zu finden. Darüber hinaus hat Merkel die Regierung aufgefordert, die Verpflichtungen gegenüber afghanischen Ortskräften einzuhalten. Sie hat dazu erklärt: „Das Außenministerium weiß auch, dass Zusagen gemacht wurden – und die neue deutsche Regierung muss diese Frage nun lösen.“
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Urteile zur Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze gefällt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat erklärt, dass er an der Zurückweisung an der Grenze festhalten werde. Zudem hat er erklärt, dass es sich bei den Gerichtsentscheidungen um Einzelfälle handle.
Der Vorsitzende der deutschen Beratungsstelle Torsten Frey hat die Haltung des Innenministers verteidigt: Er hat erklärt: „Erstens besagen § 16a des Grundgesetzes und auch § 18 des Asylgesetzes etwas anderes. Tatsächlich muss man auch sagen: Wenn jemand irgendwo in Europa Asylrecht erhält oder über sichere Länder in Europa zu uns kommt, handelt es sich offensichtlich nicht um Flüchtlinge, sondern um Menschen, die aus sicheren Ländern stammen.“