Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, dass Deutschland bis Mitte nächsten Jahres keine Asylbewerber mehr nach Griechenland zurückschicken wird. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Griechenland getroffen und gilt, bis die Änderungen des europäischen Einwanderungsrechts am 12. Juni 2026 in Kraft treten.
Dobrindt hat darauf hingewiesen, dass Deutschland Asylanträge von Personen, die aus Griechenland kommen, bis Juni 2026 prüfen werde. Er hat gesagt: „Im Rahmen einer umfassenden Regelung werden wir diese Überstellungen nicht mehr durchführen, sondern stattdessen die Asylverfahren hier in Deutschland bearbeiten.“ Vor einigen Tagen hat Dobrindt in Brüssel erklärt: „Wir haben mit Griechenland und Italien eine Vereinbarung getroffen, wonach sie Migranten aufnehmen, die über ihre Länder in die Europäische Union eingereist sind.“
Der Bundesminister hat betont, dass das Abkommen mit Griechenland nur für Asylsuchende gilt, was bedeutet, dass Deutschland Personen, denen in Griechenland Asyl gewährt wurde, weiterhin abschieben wird. Viele Flüchtlinge in Griechenland sind in den letzten Jahren auf der Suche nach besseren Chancen oder aus familiären Gründen nach Deutschland gekommen.
Griechenland hat erklärt, dass es mit Deutschland sowie mehreren Ländern der Europäischen Union eine Vereinbarung getroffen habe, wonach Griechenland keine Asylbewerber zurücknehmen wird, die über Griechenland in die Europäische Union eingereist sind.
Im Gegenzug hat Griechenland zugesagt, den Schutz der EU-Außengrenzen zu verstärken. Deutschland hatte zuvor mit mehreren europäischen Ländern vereinbart, eine „Solidaritätsgruppe” zur Bekämpfung der irregulären Migration zu bilden. Dabei haben sich die europäischen Länder bereit erklärt, 21.000 Asylsuchende aus Griechenland aufzunehmen, als eine der Maßnahmen zur Umverteilung der Migrationslast.
Die Änderungen des europäischen Einwanderungsrechts sollen am 12. Juni 2026 in Kraft treten. Nach dem neuen System wird Deutschland Asylsuchende in das europäische Land zurückschicken, in das sie zuerst eingereist sind, mit Ausnahme von Italien und Griechenland.
