Sachsen: russische Familie trotz Kirchenasyl abgeschoben

Die niedersächsischen Behörden haben eine russische Flüchtlingsfamilie trotz Kirchenasyl abgeschoben. Nach Angaben des Innenministeriums und der sächsischen Aufnahmebehörde wurde die Familie, bestehend aus einem Ehepaar, einem erwachsenen Jungen und einem Mädchen, abgeschoben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die persönlichen Verhältnisse der Familienmitglieder geprüft und es liege kein Härtefall vor, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Tobias Heyden, Pastor der Michaelisgemeinde in Bienenbüttel, kritisierte die Abschiebung der Familie, die in der Kirche Zuflucht gesucht hatte: „Wir sind schockiert über das Vorgehen der staatlichen Aufnahmebehörde“, sagte er und bezeichnete den Angriff auf die Familie, ihre Festnahme und die Missachtung des Kirchenasyls als „zutiefst erschreckend“.

Die Familie war über Spanien nach Deutschland eingereist und hatte dort einen Asylantrag gestellt, woraufhin die Migrationsbehörde die Familie nach Spanien überwies und die Wiederaufnahme eingewilligt wurde. Nach Angaben der Gemeinde war die Familie, zu der ein erwachsener Sohn und eine 16-jährige Tochter gehören, mit einem spanischen Visum nach Deutschland eingereist. Sie befanden sich gerade auf dem Weg, Verwandte zu besuchen, als sie eine Aufforderung erhielten, dass der Vater und der Sohn nach Russland zurückkehren mussten.

Die Familie beantragte danach Asyl in Deutschland, damit der Vater und der Sohn nicht am russischen Krieg gegen die Ukraine teilnehmen müssen, während die Mutter aufgrund psychischer Belastungen schwer erkrankte und medizinisch behandelt werden musste. Trotz dieser Umstände lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag der Familie ab.

Die Familie wandte sich an die Kirche in Uelzen. Der Dekan und der Diakon, die für die kirchliche Sozialarbeit zuständig sind, prüften den Asylantrag der Familie und hielten ihn angesichts des Gesundheitszustandes der Mutter und einer positiven Prognose für die Integration in die Familie für angemessen. Der Vater und der Sohn erhielten Arbeitsangebot; die Tochter besuchte eine weiterführende Schule. Die Kirche informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über das Kirchenasyl der Familie.

Auch der niedersächsische Flüchtlingsrat kritisierte die Abschiebung, da alle Landesregierungen seit 1998 auf den gewaltsamen Einzug in kirchliche Einrichtungen verzichten und diese Abschiebung der erste Verstoß gegen das Kirchenasyl seither ist.

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