Laut Medienberichten verbreitet sich die Parole „Ausländer raus“, die von jungen Deutschen zu dem Popsong „L’Amour Toujours“ gesungen wird, zunehmend. Das Skandieren der Parole hat sich in den letzten Monaten in allen Bundesländern ausgebreitet. Nach einer Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ wurden der Polizei zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 insgesamt 368 Fälle gemeldet.
Die Bundeskriminalämter haben Vorfälle registriert, bei denen die Nazi-Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ auf Volksfesten und in Diskotheken zu Musik gesungen wird. Außerdem wird es auf privaten Partys und in Schulen skandiert.
Die letzte Reihe von Vorfällen hat begonnen, nachdem ein Videoclip im Internet verbreitet wurde, der das Skandieren der Nazi-Parole auf Sylt zeigt. Das Video hat bundesweit für Empörung gesorgt, wobei der Bundeskanzler Scholz den Vorfall als inakzeptabel bezeichnet hat.
Laut der Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland wurden in den letzten acht Monaten die meisten solcher Fälle in Nordrhein-Westfalen gemeldet. In diesem Bundesland wurde die Polizei 96 Mal wegen fremdenfeindlicher Äußerungen gerufen. In Baden-Württemberg hat das Kriminalamt bis Anfang Juli 40 solcher Fälle dokumentiert, während die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten acht Monaten 45 Mal wegen ähnlicher Vorfälle gerufen wurde.
In Hessen wurden 25 Fälle von Verhetzung mit fremdenfeindlichen Äußerungen registriert. Nach Angaben des Landeskriminalamtes sind alle Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Sprecherin des Landeskriminalamtes, Laura Kaufmann Konrad, hat erklärt, dass der Behörde vor November 2023 keine ähnlichen Vorfälle gemeldet worden seien. „Man kann sicherlich von mehreren ähnlichen Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit sprechen. Es hat auch drei Vorfälle in Schulen in Hessen gegeben“, so Konrad.
Nur Bayern und Sachsen haben nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland keine Informationen über ähnliche Polizeiaktionen geliefert.
Die Berliner Polizei hat bestätigt, dass das Singen des Liedes keine Straftat darstellt. Zudem hat die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin erklärt, dass die fremdenfeindliche Parole nicht strafbar sei und das strafbare Verhalten nur beim Tragen einer Uniform oder dem Zeigen des Hitler-Schnurrbartes vorliege.
In Schleswig-Holstein hat das Innenministerium mitgeteilt, dass verfassungsfeindliche Demonstrationen nicht getrennt erfasst werden, daher die Anzahl der gezeigten Hitler-Grüße nicht bekannt ist.